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BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04 |
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- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (…vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSS-BALL WM 2006).
Auch hinsichtlich der Dienstleistungen "Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Dienstleistungen eines Grafikers oder Designers, insbesondere in Tätigkeitsbereichen der Werbung, der virtuellen Technologie und des Internet (Webdesign); Unternehmensberatung; Netzwerkprogrammierung" fehlt es am notwendigen engen Sachzusammenhang mit einem Autoführer (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 28 - FUSSBALL WM 2006).
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (…vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSS-BALL WM 2006).
Auch hinsichtlich der Dienstleistungen "Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Dienstleistungen eines Grafikers oder Designers, insbesondere in Tätigkeitsbereichen der Werbung, der virtuellen Technologie und des Internet (Webdesign); Unternehmensberatung; Netzwerkprogrammierung" fehlt es am notwendigen engen Sachzusammenhang mit einem Autoführer (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 28 - FUSSBALL WM 2006).
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist von einem beschreibenden Begriffsinhalt bereits dann auszugehen, wenn ein Zeichenwort in einer seiner möglichen Bedeutungen einen Sachhinweis beinhaltet (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD).
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSS-BALL WM 2006). - BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
Auszug aus BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
Der Senat hat zwar wiederholt festgestellt, dass Werbedienstleistungen regelmäßig unabhängig von konkreten thematischen Inhalten erbracht werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters; 29 W (pat) 68/04 - Rezepte pur). - BPatG, 08.06.2004 - 33 W (pat) 175/02
Auszug aus BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
In Zusammensetzungen mit deutsch- oder englischsprachigen Sachbegriffen findet er vielfältig Verwendung zur Beschreibung eines Führers bzw. Handbuchs zu einem bestimmten thematischen Bereich, der jeweils durch den vorangestellten Sachbegriff präzisiert wird (vgl. BPatG 33 W (pat) 175/02 - ANTIQUESGUIDE; 30 W (pat) 57/02 - BASIC-GUIDE). - BPatG, 13.09.2006 - 29 W (pat) 68/04
Auszug aus BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
Der Senat hat zwar wiederholt festgestellt, dass Werbedienstleistungen regelmäßig unabhängig von konkreten thematischen Inhalten erbracht werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters; 29 W (pat) 68/04 - Rezepte pur). - BPatG, 16.06.2003 - 30 W (pat) 57/02
Auszug aus BPatG, 04.10.2006 - 29 W (pat) 159/04
In Zusammensetzungen mit deutsch- oder englischsprachigen Sachbegriffen findet er vielfältig Verwendung zur Beschreibung eines Führers bzw. Handbuchs zu einem bestimmten thematischen Bereich, der jeweils durch den vorangestellten Sachbegriff präzisiert wird (vgl. BPatG 33 W (pat) 175/02 - ANTIQUESGUIDE; 30 W (pat) 57/02 - BASIC-GUIDE).
- BPatG, 05.05.2022 - 26 W (pat) 536/21 Er wird in Wortzusammensetzungen benutzt, um einen Bezug zu Autos herzustellen (BPatG 29 W (pat) 159/04 - CarGuide; 27 W (pat) 566/17 - ChromeCars; 29 W (pat) 86/06 - CARAGENT; 29 W (pat) 572/12 - carmaster; 33 W (pat) 527/12 - CAR CHECK DAY).
ff) Auch wenn das Anmeldezeichen eine Wortneuschöpfung darstellt, fehlt es ihm an Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, weil es sprachüblich aus Adjektiv und einem Substantiv oder aus zwei Substantiven gebildet ist und einen sinnvollen Gesamtbegriff bildet (BPatG 26 W (pat) 571/18 - FLEXI-GURT; 28 W (pat) 21/13 - FlexxSide; 33 W (pat) 15/05 - FlexPension; 29 W (pat) 159/04 - CarGuide; 29 W (pat) 86/06 - CARAGENT; 29 W (pat) 572/12 - carmaster).
- BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 58/16
Markenbeschwerdeverfahren - "partnerguide24" - Unterscheidungskraft - …
In Zusammensetzungen mit deutsch- oder englischsprachigen Sachbegriffen findet er vielfach Verwendung zur Beschreibung eines Führers, eines Handbuchs oder eines Ratgebers zu einem bestimmten thematischen Bereich, der jeweils durch den vorangestellten Sachbegriff präzisiert wird (vgl. BPatG 29 W (pat) 522/14 - FRESHGUIDE; 33 W (pat) 175/02 - ANTIQUESGUIDE; 29 W (pat) 159/04 - CarGuide). - BPatG, 03.02.2016 - 29 W (pat) 522/14
Markenbeschwerdeverfahren - "FRESHGUIDE" - Unterscheidungskraft - kein …
In Zusammensetzungen mit deutsch- oder englischsprachigen Sachbegriffen findet er vielfach Verwendung zur Beschreibung eines Führers, eines Handbuchs oder eines Ratgebers zu einem bestimmten thematischen Bereich, der jeweils durch den vorangestellten Sachbegriff präzisiert wird (vgl. BPatG, Beschluss vom 08.06.2004, 33 W (pat) 175/02 - ANTIQUESGUIDE; Beschluss vom 04.10.2006, 29 W (pat) 159/04 - CarGuide). - BPatG, 23.04.2020 - 30 W (pat) 555/18
Markenbeschwerdeverfahren - "craftguide" - Unterscheidungskraft - kein …
In Zusammensetzungen mit deutsch- oder englischsprachigen Sachbegriffen findet er vielfach Verwendung zur Beschreibung eines "Handbuchs" oder eines "Ratgebers", "Leitfadens" zu einem bestimmten thematischen Bereich, der jeweils durch den vorangestellten Sachbegriff präzisiert wird (vgl. so schon BPatG, Beschluss vom 3. Februar 2016, 29 W (pat) 522/14 - FRESHGUIDE; 33 W (pat) 175/02 - ANTIQUESGUIDE; 29 W (pat) 159/04 - CarGuide). - BPatG, 16.04.2008 - 29 W (pat) 86/06 Das Zeichen in seiner begrifflichen Gesamtheit ist für die angesprochenen Verbraucher daher ohne Weiteres ein Sachhinweis auf einen Vermittler in der Automobilbranche (vgl. auch 29 W (pat) 159/04 - CarGuide).